Zahl der beruflichen Eingliederungen durch die IV nimmt weiter zu

Rund 55 800 Personen haben letztes Jahr an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, dreimal mehr als noch 2008. Von den 41 500 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 60 Prozent eine Anstellung oder waren wieder erwerbsfähig. Dies zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) heute publiziert hat.

Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.

Es gibt vier Gruppen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen:
1. Beratung und Begleitung: Im Rahmen der Fallführung berät und begleitet die IV-Stelle die versicherte Person und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber.
2. Frühinterventionsmassnahmen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitationsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen, Beratung und Begleitung
3. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
4. Berufliche Massnahmen: Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih, Einarbeitungszuschuss, Entschädigung für Beitragserhöhungen und Kapitalhilfe

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