Sessionsrückschau: Sommer 2026
Die wichtigsten Geschäfte, die die psychische Gesundheit betreffen, werden nachstehend aufgeführt.
Gesundheitsförderung Schweiz und Public Health Schweiz stellen dem NPG einen Überblick über die Sessionen des nationalen Parlaments zur Verfügung – vielen Dank dafür! Gerne stellen wir eine Auswahl von relevanten Vorstössen dar, die die Bereiche Förderung der psychischen Gesundheit und Verhinderung psychischer Erkrankungen betreffen. Auf der Website des Parlaments sind alle Vorstösse öffentlich zugänglich. Bitte beachten Sie, dass das NPG die nachstehenden Informationen gerne zur Verfügung stellt, selber aber nicht politisch aktiv ist und keine Stellungnahmen abgibt. Nachstehend werden nur die Geschäfte aufgeführt, die eine mittlere oder hohe Priorität haben.
Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen
Der Bundesrat wird beauftragt, auf Gesetzesebene Massnahmen zur Reduzierung systemischer Risiken, speziell für Kinder und Jugendliche durch grosse digitale Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, einzuführen.
- Namentlich sollen Anbieter/-innen von grossen digitalen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen verpflichtet werden, regelmässig zu analysieren, inwiefern ihre Produkte und Technologien gesellschaftliche Risiken speziell für Kinder und Jugendliche verstärken. Dabei geht es z. B. um die Verbreitung illegaler oder gefährdender Inhalte oder negative Auswirkungen auf Minderjährige. In der Folge sollen gezielte Massnahmen zur Risikominimierung umgesetzt werden.
- Des Weiteren soll auf personenbezogenen Daten basierende Werbung verboten werden, wenn Anbieter/-innen hinreichend Gewissheit haben, dass die betreffende Nutzerin oder der betreffende Nutzer minderjährig ist.
- Für Minderjährige sollen Empfehlungssysteme, welche auf Profiling und Interaktions- und Aufmerksamkeitsmaximierung basieren (algorithmenbasiert), verboten werden.
- Der Bundesrat soll Massnahmen ergreifen, damit analoge Schutzmechanismen und Sorgfaltspflichten auch bei generativen KI-Anwendungen für Minderjährige bestehen.
Ausschnitt Antwort BR: «Im Rahmen der am 16. Februar 2026 beendeten Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) wurde die Frage gestellt, ob und welche Jugendschutzmassnahmen in die Vorlage aufgenommen werden sollen. In Artikel 18 Absatz 2 VE-KomPG bereits vorgesehen ist die Vorgabe, dass Nutzerinnen und Nutzer wählen können, ob ihnen Inhalte anhand eines personalisierten oder nicht personalisierten Empfehlungssystems angezeigt werden sollen. (…) Zudem wird der Bundesrat im Bericht in Erfüllung der Postulate 24.4480 Vara «Psy-chische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» und 24.4592 Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» aufzeigen, wie sich die Nutzung sozialer Netzwerke auf die psychische Gesundheit von Jugendlichen auswirkt. Im Rahmen der Prüfarbeiten wird auch analysiert, inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sowie weitere Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor einer problematischen Nutzung sozialer Netzwerke sinnvoll sind. Als Grundlage dafür werden auch die Regulierungsansätze in anderen Ländern erläutert. Bei dieser Ausgangslage ist ein Gesetzgebungsauftrag nicht angezeigt.»
Burn-out-Land Schweiz? Nein danke! Mehr Prävention gegen emotionale Erschöpfung
Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht zur Förderung präventiver Massnahmen gegen Burnout und emotionale Erschöpfung am Arbeitsplatz zu erstellen.
Dabei soll berücksichtigt werden, dass Burnout ein multifaktorielles Phänomen ist. Ein gesundes und unterstützendes Arbeitsumfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind wesentliche Elemente der Prävention. Ein besonderes Augenmerk soll auf besonders betroffene Gruppen und Arbeitsbranchen gelegt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen verstärkt sensibilisiert und befähigt werden, Risiken frühzeitig zu erkennen und anzusprechen. Gute Praxisbeispiele sollen hervorgehoben werden, und ein Vergleich mit Massnahmen anderer Länder in diesem Bereich ist wünschenswert. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure – insbesondere von Bund, Kantonen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Gesundheitswesen – sollen dabei berücksichtigt und entsprechende Massnahmen und Empfehlungen dargestellt werden.
Ausschnitt Antwort BR: «Die Thematik der psychischen Gesundheit ist ein wichtiges Anliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die entsprechenden Herausforderungen betreffen die gesamte Bevölkerung. In zahlreichen Industrieländern wird dem Phänomen des Burnouts grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit diesem Phänomen bewusst und teilt die Sorge des Verfassers dieses Postulats bezüglich der möglichen Auswirkungen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber. (…) Das Burnout ist ein komplexes und multifaktorielles Problem. Was dessen Definition anbelangt, besteht bisher kein wissenschaftlicher Konsens. Es gibt weder eine einheitliche Lösung, die sich auf alle Betriebe anwenden lässt, noch Lösungen für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmenden oder für bestimmte Branchen. Jeder Fall ist einzigartig und die Präventionsmassnahmen müssen an die besonderen Gegebenheiten am Arbeitsplatz angepasst werden. Für Betriebe steht bereits ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. So hat das SECO eine Broschüre zum Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz sowie einen Prospekt zum Thema Burnout («Erschöpfung frühzeitig erkennen – Burnout vorbeugen») herausgegeben. Weitere Publikationen zu Präventionsmassnahmen bieten beispielsweise auch Gesundheitsförderung Schweiz oder das Präventionsprogramm «Führungslabor» (Ratgeber, Checklisten) an. Diese auf bewährten Praktiken und einer umfangreichen internationalen Literatur basierenden Angebote sind den Betrieben bekannt. Es wäre somit nicht zielführend einen Bericht zu erarbeiten, um diese aufzulisten. In Bezug auf die im Vorstoss erwähnte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist darauf hinzuweisen, dass das SECO in diesem Frühjahr eine aktualisierte Version des KMU-Handbuchs «Beruf und Familie» publiziert hat.»
Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat nicht für sinnvoll, einen Bericht zur Förderung präventiver Massnahmen gegen Burnout und emotionale Er-schöpfung am Arbeitsplatz zu erstellen. Vielmehr sollten die bekannten Massnahmen berücksichtigt und der Fokus sollte auf deren wirksame Umsetzung gelegt werden – und nicht auf das Verfassen eines weiteren Berichts zu diesem Thema.»
Für eine bessere Erkennung und Prävention von Suiziden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der den Handlungsbedarf zur Prävention von Suiziden und Suizidversuchen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt untersucht. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft werden:
- Die Verbesserung der Erkennung und Dokumentation von Suiziden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, insbesondere durch eine gezieltere Abstim-mung von Polizei- und Gesundheitsdaten;
- die Stärkung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, Strafverfolgungsbehörden und Fachpersonen an vorderster Front hinsichtlich der Erkennung und Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei der Bearbeitung von Suizidfällen;
- die Einführung von Sensibilisierungsmassnahmen zur wirksameren Prävention von Suiziden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und zur Förderung der Meldung entsprechender Fälle.
Frauengesundheit in der Lebensmitte. Handlungsbedarf bei Menopause und Perimenopause für bessere Gesundheit und weniger Absenzen am Arbeitsplatz
Der Bundesrat prüft, mit welchen Massnahmen die Gesundheit der Frauen in der Lebensmitte verbessert werden und Absenzen am Arbeitsplatz reduziert werden können.
Zu klären sind wie:
- Meno- und Perimenopause in Forschung, Prävention und Gesundheitsförderung, Diagnostik, Behandlung u. Versorgung besser berücksichtigt werden können
- Aus-, Weiter- und Fortbildung von Grundversorger:innen sowie weiteren Gesundheitsfachpersonen im Bereich Meno- und Perimenopause gestärkt werden kann
- Datengrundlage und Forschung zu gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen verbessert werden können
- evidenzbasierte Information und Aufklärung für Bevölkerung, Arbeitgebende und Arbeitnehmende gefördert werden können
- welche Massnahmen geeignet sind, Frauen im Erwerbsleben während der Menopause zu unterstützen, insb. im Rahmen der betrieblichen Gesund-heitsförderung
- wie bestehende Arbeiten des Bundes zur Frauengesundheit mit spezifischen Massnahmen zur Menopause koordiniert werden können
- welche internationalen Erfahrungen und Best Practices (insb. GB, AU, JP), für die Schweiz relevant sind