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Prävention psychischer Erkrankungen Digitale Gesundheit

Rückblick auf die Sondersession des nationalen Parlaments

Die wichtigsten Geschäfte, die die psychische Gesundheit betreffen, werden nachstehend aufgeführt.

Gesundheitsförderung Schweiz und Public Health Schweiz stellen dem NPG einen Überblick über die Sessionen des nationalen Parlaments zur Verfügung – vielen Dank dafür! Gerne stellen wir eine Auswahl von relevanten Vorstössen dar, die die Bereiche Förderung der psychischen Gesundheit und Verhinderung psychischer Erkrankungen betreffen. Auf der Website des Parlaments sind alle Vorstösse öffentlich zugänglich. Bitte beachten Sie, dass das NPG die nachstehenden Informationen gerne zur Verfügung stellt, selber aber nicht politisch aktiv ist und keine Stellungnahmen abgibt. Nachstehend werden nur die Geschäfte aufgeführt, die eine mittlere oder hohe Priorität haben.

Verstärkung der Präventionskampagnen zu neuen Medien

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, dass regelmässig grosse Sensibilisierungskampagnen zu Gefahren und Risiken in sozialen Netzwerken durchgeführt werden. Dies mit Schwerpunkt auf die Risiken der mentalen Gesundheit und in Bezug auf die Erkennung von Desinformation. Es sollen besonders vulnerable Gruppen wie beispielsweise Jugendliche (insb. Mädchen) berücksichtigt werden. 

Zusammenfassung der BR-Antwort: Die Sensibilisierung von Eltern, Bezugspersonen und Fachpersonen für Risiken digitaler Medien steht im Zentrum der Plattform Jugend und Medien des BSV. Die Themen psychische Gesundheit und Desinformation sollen ab 2026 vertieft behandelt werden. Der Bundesrat setzt dabei nicht primär auf Kampagnen, sondern auf zielgruppengerechte, wissenschaftlich fundierte Massnahmen. Die Aktivitäten sind Teil der NCD-Strategie, der Nationalen Strategie Sucht sowie des Aktionsplans Suizidprävention. Die Stärkung der psychischen Gesundheit ist ein Schwerpunkt der NCD-Strategie 2025 bis 2028. Zudem hat der Bundesrat 2024 Empfehlungen zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Zum Thema Desinformation soll ein neues BAKOM-Forschungsprogramm deren Auswirkungen auf die Meinungsbildung untersuchen; die Erkenntnisse sollen in Sensibilisierungsmassnahmen einfliessen. 

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Verminderung von Gewalt an Frauen durch ganzheitliche Lösungsansätze 

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Schweiz wirksam auf zunehmende männlichkeitsideologische Gewalt- und Radikalisierungsdynamiken unter jungen Männern reagieren kann. Studien zeigen, dass Jugendliche in sozialen Medien rasch in toxische Online-Milieus geraten, in denen Frauenfeindlichkeit, Gewaltverherrlichung und extremistische Inhalte verbreitet werden. Diese Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit der Zunahme von Femiziden in der Schweiz und stellen Kantone, Gemeinden, Bildungsinstitutionen und Eltern vor grosse Herausforderungen. 

Antwort BR: «Der Bundesrat ist besorgt über die Verbreitung von gewaltbegünstigenden Männlichkeitsnormen, insbesondere bei männlichen Jugendlichen. Diese Normen gehen mit Macht- und Dominanzansprüchen einher und begünstigen damit geschlechtsbezogene Gewalt. Er beantragt daher die Annahme des vorliegenden Postulates. Dessen Erfüllung soll im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 und der zukünftigen nationalen Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt und unter Einbezug der relevanten Akteure erfolgen.» 

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Anerkennung und Schutz von Frauen im Asylwesen, die sexuelle oder geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben 

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der aufzeigt, wie Aufnahme und Schutz von Frauen und Mädchen verbessert werden können, die sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt waren – unabhängig davon, ob sie vor dieser Gewalt geflohen sind oder ob sie diese auf ihrem 

Fluchtweg erfahren haben – und wie solche Gewalt im Rahmen von Asylverfahren angemessen anerkannt werden kann. Der Bericht soll insbesondere: 

  • Statistiken zu Asylgesuchen vorlegen, in denen sexuelle oder geschlechtsspezifische Gewalt geltend gemacht wurde, unter Angabe der jährlichen Fallzahlen, der Profile der betroffenen Personen, der Herkunftsländer sowie – soweit möglich – der Etappen der Fluchtwege, in denen diese Gewalt auftrat;
  • die Entscheide über entsprechende Gesuche darlegen, um aufzuzeigen, wie stark solche Gewalt als Schutzgrund berücksichtigt wird;
  • die derzeitige Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Asylgesetzes und die entsprechende Praxis des Staatssekretariats für Migration analysieren, wenn geschlechtsspezifische Gewalt als Asylgrund geltend gemacht wird; die derzeit bestehenden Massnahmen zum Schutz und zur Begleitung der betroffenen Personen beschreiben (Ausbildung des Personals, Anhörungen, Dolmetschdienste, Unterbringung, fachliche Unterstützung). 

Antrag BR: Annahme 

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