Der Bundesrat verbessert den Zugang zur Psychotherapie

Psychotherapeut_innen rechnen neu selbständig über Krankenkasse ab

 

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ab 1.7.2022 selbständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung.

Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie. 


Anordnung statt Delegation

Bis jetzt werden ambulante Psychotherapien nur dann von der Grundversicherung bezahlt, wenn sie von einem Psychiater durchgeführt werden oder von einer psychologischen Psychotherapeutin, die bei einer Ärztin oder einem Arzt angestellt ist. Dieses sogenannte Delegationsmodell schränkt das Angebot an Psychotherapieplätzen, die von der Grundversicherung finanziert werden, stark ein.

Mit dem vom Bundesrat beschlossenen Anordnungsmodell werden auch Psychotherapien, die von selbständigen psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgen. Hausärzte können so eine Psychotherapie anordnen, die der Patient bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin seiner Wahl absolvieren kann. Damit wird das Angebot an Psychotherapieplätzen, die von der Grundversicherung finanziert werden, markant erhöht.